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   LSG Berlin-Brandenburg, 15.12.2010 - L 18 AL 140/09   

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https://dejure.org/2010,16622
LSG Berlin-Brandenburg, 15.12.2010 - L 18 AL 140/09 (https://dejure.org/2010,16622)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.12.2010 - L 18 AL 140/09 (https://dejure.org/2010,16622)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. Dezember 2010 - L 18 AL 140/09 (https://dejure.org/2010,16622)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 06.04.2006 - B 7a AL 56/05 R

    Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.12.2010 - L 18 AL 140/09
    Selbst wenn entgegen den vorstehenden Ausführungen die BB in eine vom Kläger eingeschaltete "Untervermittlerin" und die Arbeitgeberin "aufzuspalten" wäre und die BB mithin in einer "Doppelrolle" hätte agieren können, wäre aufgrund der bestehenden wirtschaftlichen Verflechtung (vgl. dazu BSGE 96, 190) zwischen einer als Vermittlerin auftretenden "Vertretung Deutschland" und einer als Arbeitgeberin fungierenden Zentrale der BB kein - für die Auszahlung eines VGS nach § 421g SGB III vorauszusetzender - Vergütungsanspruch entstanden.
  • EuGH, 11.01.2007 - C-208/05

    ITC - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Freier Dienstleistungsverkehr - Nationale

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.12.2010 - L 18 AL 140/09
    Allerdings hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seiner Entscheidung vom 11. Januar 2007 (- C-208/05 - Slg. 2007, I-00181 "ITC"-) in der am Territorialitätsprinzip orientierten Auslegung des § 421g Abs. 1 Satz 4 SGB III einen Verstoß gegen Art. 39, 49 und 50 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft gesehen, auf den sich nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch private Arbeitsvermittler berufen können (näher dazu Urmersbach in Eicher/Schlegel, SGB III, Stand: August 2009, § 421g Rn. 42a).
  • BSG, 06.05.2008 - B 7/7a AL 8/07 R

    Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.12.2010 - L 18 AL 140/09
    Zwar setzt ein Anspruch des privaten Vermittlers nach § 421g Abs. 2 SGB III voraus, dass der Vermittler als Dritter in Kontakt sowohl mit dem Arbeitsuchenden als auch dem Arbeitgeber tritt und durch seine Tätigkeit aktiv die Abschlussbereitschaft beider derart gefördert hat, dass ein Arbeitsvertrag geschlossen wurde (vgl. BSG, Urteil vom 6. Mai 2008 - B 7/7a AL 8/07 R - juris - Rn. 12).
  • BSG, 22.06.2010 - B 1 A 1/09 R

    Krankenversicherung - Ausgestaltung von Wahltarifen - keine Staffelung der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.12.2010 - L 18 AL 140/09
    Da ein Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht nicht besteht (vgl. BSG, Urteil vom 22. Juni 2010 - B 1 A 1/09 R - juris), ergibt sich ungeachtet der rechtlichen Bewertung solcher Vermittlungstätigkeiten der Beklagten für den Kläger kein Anspruch auf Förderung einer direkten Vermittlung von Arbeitnehmern in die Schweiz, solange diese Vermittlungstätigkeit - wie hier - gegen die in Einklang mit dem EUSchwAbk aufrechterhaltenen schweizerischen Arbeitsvermittlungsvorschriften verstößt.
  • LSG Sachsen, 23.11.2009 - L 1 AL 211/08

    Auszahlung eines Vermittlungsgutscheins; Vergütungsanspruch eines privaten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.12.2010 - L 18 AL 140/09
    Die in der Begründung der Bundesregierung zur Einfügung von § 421g Abs. 1 Satz 5 SGB III in der ab 1. Januar 2009 geltenden Fassung des Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente vom 21. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2917) vertretene Auffassung (vgl BT-Drucks 16/10810 zu Nummer 62 (§ 421g) zu Buchstabe c S. 43 f.), dass die Honorierung einer Beschäftigungsaufnahme in der Schweiz nach dem EUSchwAbk generell ausgeschlossen sein soll, kann unter Berücksichtigung der sich aus Art. 1 Buchst. a und Art. 8 iVm Anhang II EUSchwAbk ergebenden Zielsetzung dieses Abkommens, die maximale Freizügigkeit von Arbeitnehmern zu gewährleisten (vgl. SächsLSG, Beschluss vom 23. November 2009 - L 1 AL 211/08 - juris - Rn. 32), und der ebenfalls auf eine möglichst weitgehende Verwirklichung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer zielenden o.a. Entscheidung des EuGH nicht überzeugen.
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